Wir beraten zu den Themen
Familiäre Gewalt
Zwangsheirat
Genitalverstümmelung
Ehrenmord
Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
Sexualisierte Gewalt
Frauenhandel & Prostitution
Rituelle Gewalt
Gewalt im Namen der Ehre
Familiäre Gewalt
Die unterschiedlichen Formen psychischer und physischer Gewalt an Mädchen und Frauen oder Jungen und Männern:
Zur physischen Gewalt sind neben Misshandlung, Folter, Genitalverstümmelung und Mord auch Verstoßung und Zwangsheirat zu zählen, die sowohl physische als auch psychische Gewalt beinhalten können.
Die Gewalt wird in den meisten Fällen auf mehreren Ebenen ausgeübt: körperlich, psychisch und sexualisiert.
Bei Gewalt in Paarbeziehungen oder im engen sozialen Nahraum handelt es sich häufig um einen Komplex körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt. Neben beispielsweise Schlägen, Tritten, Verbrennungen oder Verätzungen werden Betroffene häuslicher Gewalt nicht selten zu sexuellen Handlungen gezwungen oder genötigt und somit vergewaltigt. Die psychische Gewalt ist vielfältig und wird von vielen Opfern in Form von Beschimpfungen, Demütigungen, sozialer Isolation, dem Verbot zu arbeiten, auszugehen oder die eigene Meinung zu äußern als gravierend erlebt.
Die verschiedenen Gewaltformen stehen nicht separat nebeneinander, sondern greifen ineinander. Meist liegen mehrere Gewaltformen vor. Häusliche Gewalt bedeutet eine komplexe bedrohliche und demütigende Gesamtsituation für die betroffenen Frauen und Männer.
In der bundesdeutschen Prävalenzstudie zur Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen aus dem Jahr 2004 gaben 31% der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen an, bisher nur eine Gewaltsituation durch ihre/n Partner*in erlebt zu haben. 36% nannten zwei bis zehn Situationen, 33% erlebten mehr als zehn und bis zu vierzig Situationen. Bei 64% der Betroffenen hatten die gewaltsamen Übergriffe durch eine/n (Ex-)Partner*in leichte bis schwere körperliche Verletzungen zur Folge.
Neun Prozent gaben an, dass sich die körperlichen Übergriffe ausschließlich auf erzwungene sexuelle Handlungen bezogen, bei 70% ausschließlich auf körperliche Auseinandersetzungen und bei 20% sowohl auf sexualisierte wie auf körperliche Übergriffe.
Dieselbe Studie zeigt, dass Gewalt gegen Frauen im überwiegenden Anteil im häuslichen Bereich verübt wird. Beziehungspartner*innen waren mit großem Abstand die am häufigsten genannte Täter*innengruppe bei physischer und sexualisierter Gewalt. Die Schwere der Gewalt war durchgängig höher, wenn es sich um sexualisierte oder körperliche Gewalt durch die oder den Beziehungspartner*in, anstatt durch eine/n andere/n Täter*in handelte. Jeweils die Hälfte der Frauen, die seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, haben diese durch die oder den (Ex-)Partner*in erlebt.
Eine neuere Auswertung der oben genannten Studie hat gezeigt, dass die Mehrheit der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen über eine mittlere oder hohe Bildung verfügt. Das höchste Ausmaß häuslicher Gewalt wurde bei den Paaren festgestellt, bei denen die Frau über ein höheres Einkommen verfügt als ihr/e Partner*in.
Was kann man tun und wie kann man helfen?
Häusliche Gewalt beginnt in vielen Fällen nicht von heute auf morgen sofort mit körperlicher Gewalt. Meist handelt es sich um einen schleichenden Prozess. Warnsignale können sein, dass Ihr/e Partner*in damit anfängt Sie oder Ihre sozialen Kontakte zu kontrollieren oder übertrieben eifersüchtig zu sein. Warnsignale zu erkennen kann dafür sensibilisieren, ob ein Gewaltpotenzial in der Partnerschaft vorhanden ist. Frühzeitiges Grenzen setzen kann möglicherweise eine Eskalation verhindern.
Wenn Sie akut bedroht sind, rufen Sie den Polizeinotruf (110) an. Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse und betonen Sie, dass Sie sofort Hilfe brauchen. Teilen Sie der Polizei mit, ob Sie verletzt sind, ob Kinder oder sonstige Personen in der Wohnung sind, ob die oder der Täter*in noch anwesend ist oder ob sie oder er Waffen besitzt.
Bis die Polizei kommt bringen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Kinder in Sicherheit, zum Beispiel bei Nachbarn, in Geschäften oder in der eigenen Wohnung.
Mit häuslicher Gewalt muss kein Mensch alleine fertig werden. Professionelle Beratungsangebote unterstützen betroffene und bedrohte Frauen und Männer. Wenden Sie sich zum Beispiel an eine Fachberatungsstelle oder Frauenberatungsstelle in Ihrer Nähe. Dort unterstützt ein oder eine Berater*in Sie dabei konkrete Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten, ein persönliches Sicherheitskonzept zu erstellen und herauszufinden, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Sie können dabei unterstützt werden die Gewalt aufzuarbeiten. Wenn Sie Schutz brauchen, unterstützt die Beratungsstelle Sie dabei, einen Platz in einem Frauenhaus oder einer sicheren Unterkunft zu finden.
Wenn Sie eine Person kennen, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, können Sie sich ebenfalls an eine Fachberatungsstelle wenden. Dort kann gemeinsam erarbeitet werden, wie Sie die oder den Betroffene*n unterstützen können. Setzen Sie betroffene Frauen und Männer nicht unter Druck und leiten Sie keine Maßnahmen gegen ihren Willen ein, auch wenn das schwer fällt.
Die Plakataktion des Reutlinger Frauenhauses zeigte auf: „Im eigenen Heim leben Frauen am gefährlichsten“. Weltweit ist das so, auch in Deutschland. Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen: häufiger als Verkehrsunfälle und Krebs zusammengenommen. Für Frauen ist das Risiko, durch einen Beziehungspartner Gewalt zu erfahren, weitaus höher als von einem Fremden tätlich angegriffen zu werden. Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit sind dabei völlig bedeutungslos. In Deutschland ist oder war schon jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Ihr eigenes Zuhause ist der gefährlichste Ort für eine Frau.
Frauen sind in ihrem Zuhause aber nicht nur von häuslicher Gewalt betroffen, sondern häufig auch zusätzlich oder ausschließlich von sexualisierter Gewalt. Die eigene Wohnung war der häufigste Tatort für Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Diese Form der Menschenrechtsverletzung passiert in Deutschland täglich: Jede siebte Frau musste in ihrem Leben schon einmal eine Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erleben.
Durch unsere Arbeit im Referat „Häusliche und sexualisierte Gewalt“ machen wir die Öffentlichkeit auf diese drängenden Themen aufmerksam. Wir setzen uns für Gesetzesänderungen ein und vernetzen uns mit anderen Frauenorganisationen. Außerdem bieten wir Betroffenen Beratung und Unterstützung an. Gemeinsam mit Unternehmen informieren wir Beschäftigte und sagen Nein zu häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Zwangsheirat - Artikel
Zwangsheirat
Zwangsheirat liegt dann vor, wenn die Betroffene sich zur Ehe gezwungen fühlt und entweder ihre Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zur Wehr zu setzen, weil die Familie mit den unterschiedlichsten Mitte Druck auszuüben.
In Artikel 16 der allgemeinen Erklärung, der Menschenrechte von 1948 heißt es:
„Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willensbildung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden“. Es ist das Recht jedes Menschenrechts, sich seinen Partner selbst auszusuchen.
Bei der Zwangsheirat hatte mindestens eine der Ehe schließenden nicht die Möglichkeit „Nein“ zu sagen. Meist sind es hierbei Mädchen und Frauen, denen die Möglichkeit genommen wird, sich zwischen einem Ja und Nein zu dem angehenden Ehepartner zu entscheiden.
Die Entscheidung übernehmen die Familie und die Verwandten, obwohl die Braut Nein gesagt hatte. In sehr viele Familien werden sogar die Heirate Papier Geflecht obwohl die und der Zwangsverheiratenden nicht anwesend waren.
Auch in Deutschland, werden Mädchen und Frauen gegen ihren Willen, Zwangsverheiratet verheiratet.
Die Zwangsheirat und ZW-Verlobung betrifft Mädchen, Frauen und junge Männer.
Fest steht jedoch, dass diese Verbrechen lange vor dem Islam oder Christentum in den jeweiligen Ländern praktiziert wurden und bis heute in patriarchalisch strukturierten Gesellschaften und Gemeinschaften vorkommen.
Weiter lesen ( ab hier sollen die laute Selbstbescheidungen weiter zu lesen )
Im gesellschaftlich geschützten Bereich der Ehe wird ihnen das Recht auf ein Selbstbestimmtes Leben und auf freie Partnerwahl abgesprochen, wie es das Menschenrechtsabkommen der Vereinigten Nationen eigentlich garantiert. Die Legitimation von Zwangsverheiratung wird oftmals in der Religion gesucht. Es ist nicht nur die Religion sondern auch die strengen Traditionen Normen und Kultur wie auch die Scharia die Zwangsheirat Legitimiert
jemandem etwas absprechen, ein Privileg, ein Recht das jeden Menschen zusteht, bei einer Frau wird es für ungültig erklären. Durch die Argumentation mit der Religion, soll lediglich der Wille gebrochen und eine Menschenrechtsverletzung legitimiert werden.
DIE FOLGEN DER ZWANGSHEIRAT
Sexualität
Zwangsehen bedeuten oft eine Jahre- bzw. jahrzehntelange sexuelle Ausbeutung der Frau: meist wird ihr kein Mitbestimmungsrecht auf Anzahl und Abstand der Schwangerschaften eingeräumt. Als psychologische Folgen der Zwangsheirat und der daraus resultierenden Vergewaltigung in der Ehe sind Selbstverstümmelungen, Depressionen, Drogenkonsum oder gar Selbstmord keine Seltenheit.
Im Kontext der Zwangsheirat ist die kollektive Kontrolle der individuellen Sexualität oft von vordringlicher Bedeutung. Dabei steht die Kontrolle der weiblichen Sexualität, idealtypisch dargestellt im Begriff der Jungfräulichkeit, im Vordergrund. Der Kult um die Jungfräulichkeit verlangt von den Jungen Frauen bis zu ihrer Hochzeit enthaltsam zu leben, ansonsten müssen sie mit Sanktionen rechnen
Sexualität bringt automatisch in einer Zwangsehe die Vergewaltigung mit sich, welche für die Betroffenen eine unerträgliche psychische Belastung bedeutet. (Und die sexuelle Ausbeutung bedeutet.)Zumal jegliche Erfahrung bei den jungen Mädchen fehlt. Ein Mädchen muss Jungfrau sein, da sonst eine massive Bestrafung droht. Der Mann hingegen kann sich diese Erfahrung im Vorfeld mit anderen Frauen holen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Diese unerträgliche Situation führt immer mehr dazu, dass viele betroffene Mädchen und Frauen unter einer massiven Depression, Tabletten miss brauch, Drogen und selbst Verstümmelung leiden.
Ausbeutung, Vergewaltigung, permanente Häusliche Gewalt ist an der Tagesordnung. Manche von dem Betroffenen denke am Selbstmord
Während die Männer sich durch Abwesenheit ihrer ehelichen Pflichten entziehen können oder sogar ein Doppelleben mit außerehelichen Beziehungen führen können, haben die Frauen dazu keine Chancen. (Freundinnen aus Deutschland oder eigener Nationalität!)
Zwangsheirat - Rechtslage
Dein Recht:
Rechtliche Aspekte zur Zwangsheirat
Um Ihre Situation besser einschätzen zu können ist es hilfreich, die Rechtslage zu kennen.
„Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948
Eine Zwangsheirat ist somit eine Menschenrechtsverletzung.
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Artikel 2 Grundgesetz – GG).
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 GG).
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat hat die Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Artikel 3 GG).
Eine Zwangsheirat ist folglich nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.
Bei einer Eheschließung gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit grundsätzlich die Gesetze des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde. Nach deutschem Gesetz ist die Ehe ein familienrechtlicher Vertrag, der den freien Willen der Ehepartner voraussetzt (§§ 1310 ff Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Nach § 1303 Abs. 1 BGB soll die Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Ist ein Ehegatte bei Eingehung der Ehe minderjährig, kann nur das Familiengericht eine Befreiung von diesem Erfordernis erteilen, die Eltern können dies nicht (§ 1303 Absatz 2 BGB).
Eine Zwangsehe kann auf Antrag innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Schließung durch ein gerichtliches Urteil aufgehoben werden, wenn der Zwang nachgewiesen werden kann (§ 1317 Absatz 1 BGB). Nach Ablauf dieser Frist kommt nur eine Scheidung der Ehe in Betracht.
Zwangsheirat stellt einen eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch dar.
Wer einen Menschen zu einer Heirat zwingt, kann mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden (§237 StGB).
Genitalverstümmelung
Baustelle
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Ehrenmord
Vor zwölf Jahren entfachte der Mord an Hatun Sürücü eine Debatte um sogenannte Ehrenmorde in Deutschland. Es ist die Spitze des Eisbergs. So viele Frauen starben durch die Hand eines Mannes.
Die meisten Ehrenmorde werden niemals bekannt, weil sie als Unfall oder Selbstmord getarnt werden. Manchmal wird eine Frau als vermisst gemeldet.
Mädchen und Frauen werden von ihren Familienangehörigen, den Brüdern, dem Vater oder dem Partner auf grausame Weise erstochen, mit Säure übergossen, überfahren oder auf eine andere Art ermordet, weil sie durch ihr Verhalten angeblich die Ehre des Mannes und somit auch die der Familie nicht nur verletzt, sondern auch beschmutzt haben.
Diese Familien geben zur Rechtfertigung der von ihnen, vor allem an Mädchen und jungen Frauen, verübten Gewaltverbrechen vor Gericht an, dass das Opfer die Familienehre beschmutzt habe.
In den patriarchalisch strukturierten Gesellschaften hat die weibliche Familienangehörige die Verpflichtung gegenüber ihrer Gemeinschaft und der Familie die Ehre zu bewahren indem sie ihr gegenüber Reinheit, Achtung und Respekt erweist. Verstößt sie gegen den Kodex der Familie, kann dieser Verstoß nur durch eine Bestrafung, wie beispielsweise der Tötung, ausgeglichen werden und somit die Ehre wiederhergestellt werden.
Ehrenmorde werden auf unterschiedliche Art und Weise begangen, wobei die Tötungsart regional variieren kann. Die Frau oder das Mädchen kann zum Beispiel durch Erschießen, Erwürgen oder Erstechen zu Tode kommen. Eine andere Form der Ermordung ist die Steinigung. Diese wird in Teilen Ostanatoliens und im Süden der Türkei von Seiten der Familie begangen, um (angeblichen) Ehebruch oder andere Delikte zu bestrafen. Eine weitere Form der Gewalt im Namen der Ehre sind Säureattentate, die insbesondere in Bangladesch und Pakistan verübt werden. Säureattentate werden nicht nur von männlichen Familienmitgliedern zur Wiederherstellung der Familienehre begangen, sondern auch von abgewiesenen Verehrern der Frau, die sich in ihrer Ehre gekränkt fühlen und sich an den Frauen rächen wollen, indem sie ihnen ätzende Säure über Kopf und Körper gießen.
Mitgiftmorde, die vor allem in Indien an Frauen begangen werden, weil ihre Mitgift angeblich zu niedrig ist, können auch zu Verbrechen im Namen der Ehre gezählt werden.
Ehrenmorde sind bekannt aus den Kurdengebieten der östlichen und südlichen Türkei. Auch in den Ländern Jordanien, Syrien, Pakistan, Indien, Bangladesch, dem Iran, Irak, Israel/Palästina, Jenem, Libanon, Äthiopien, aus dem Kosovo, Albanien, sowie aus einigen anderen Ländern, die nicht zum Mittelmeerraum gehören. Dazu zählen Mexiko, Ecuador, Brasilien, Ostafrika, Malaysia, Papua-Neuguinea, Kambodscha, sowie westliche Länder mit Migrantenkulturen, wie z. B. der Schweiz und Italien. Außerdem der Region des Maghreb und den Jemen, für den für 1997 sogar 400 Ehrenmorde aufgrund von Berichten der arabischen Presse angenommen werden. Nur in wenigen anderen Ländern sind bisher punktuell Statistiken erhoben worden. So geht Amnesty International für Pakistan von etlichen hundert Ehrenmorden im Jahr 2004 aus, aber auch Zahlen von jährlich 1500 Morden werden für Pakistan genannt. Überall aber besteht die Schwierigkeit einer hohen Dunkelziffer aufgrund nicht angezeigter Todesfälle oder der als Selbstmord und Unfall getarnten Ehrenmorde.
Diskriminierung und Gewalt aufgrund von sexueller Identität
Wie können uns nicht erlauben, über andere zu urteilen oder diese aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Viele Menschen erfahren aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität Benachteiligungen, Diskriminierung oder Gewalt.
Homo- und Transsexuelle werden häufig Opfer von körperlicher oder seelischer Gewalt. Durch mehr Verständnis für verschiedene sexuelle und geschlechtliche Identitäten erhoffen wir eine Verbesserung der Lebenssituation von Betroffenen.
Es ist immer noch ein Risiko sich als homosexuell zu outen, Homosexuelle erleben abwertende Sprüche und Blicke. Auch ihre Angst vor täglichen Übergriffen ist nicht unbegründet.
Wir kämpfen für deine Rechte.
Sexualisierter Gewalt
Hinsichtlich sexualisierter Gewalt sind verzerrte Vorstellungen noch weit verbreitet, und gesellschaftlich verwurzelte Mythen dienen nach dazu, sexualisierter Gewalt gegen Frauen zu leugnen oder zu verharmlosen.
So gibt es Belege dafür, dass das bestehende Sexualstrafrecht keinen ausreichenden Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Frauen bitet.
Dies trägt mit dazu bei, dass gerade in diesem Bereich weiterhin eine extrem hohe Dunkelziffer existiert. Gewalt ohne körperliche Übergriffe – also das gesamte Spektrum psychischer Misshandlungen, kann nur Bedeutung wahrgenommen, wen wir endlich in Offenheit bringen. sexualisierter Gewalt oder übergreife sind tagtäglich die Erfahrungen der Frauen. Wir machen uns nur was vor, wenn wir denken dass der Vorfall erst seit Silvester 2016 entstanden ist.
Grade die Wahrnehmung fällt es selbst Betroffenen oft lange Zeit schwer, diese Form der Gewalt als solche anzuerkennen. So bleibt die öffentliche Wahrnehmung von Gewalt gegen Frauen bis heute hinter deren tatsächlichem Ausmaß zurück, und nur ein begrenzter Teil der Betroffenen erfährt die notwendige Unterstützung
Frauenhandel und Prostitution
Wir setzen uns für Frauen ein, deren Notlage auf kriminelle Weise ausgenutzt wird: Frauen, die in die Prostitution gezwungen werden. Betroffene Mädchen und Frauen mit und ohne Migration fallen aus wirtschaftlicher Not und ohne Alternative in ausbeuterische Hände. Frauenhandel betrifft jedoch nicht nur in Europa lebende Mädchen und Frauen, auch die geflüchteten Mädchen und Frauen werden in die Prostitution gezwungen. Die Betroffenen verlieren durch die aufgezwungenen Arbeits- und Lebensbedingungen, die oft von extremer Gewalt geprägt sind, jede Möglichkeit über ihr Leben selbst zu bestimmen. Ein „Loverboy“ täuscht jüngeren Mädchen (die manchmal erst elf oder zwölf Jahre alt sind) eine Liebesbeziehung vor, manipuliert sie emotional, isoliert sie sozial und zwingt sie in die Prostitution. Die erste Drohwirksamkeit sind Fotos, die er in einer intimen Situation von dem Mädchen macht. Damit erpresst er sie, indem er damit droht, dass ihre Familie davon erfahren wird, wenn sie nicht Gehorsamkeit zeigt. Die weiteren Mittel sind Drogen. Er macht sie hörig und sie ist ihm ausgeliefert.
Frauenhandel ist moderne Sklaverei und eine schwere Menschenrechtsverletzung!
Im Jahr 2015 zählt das Bundeskriminalamt daher nur 470 Betroffene vor dem Hintergrund eines sehr hohen Dunkelfelds. In Deutschland wurden 88% der gezählten Betroffenen von Menschenhandel in der Prostitution sexuell ausgebeutet, davon sind 98% Frauen und Mädchen (BKA 2015).
Doch die Nachfrage in Deutschland nach käuflichem Sex macht Prostitution und das Sexgewerbe zu einem florierenden Geschäft: Es werden jährlich schätzungsweise 14,6 Milliarden Euro Umsatz gemacht (Statistisches Bundesamt).
Wir vernetzen uns mit anderen Frauenrechtsorganisationen. Wir sensibilisieren in den Schulen, Jugendzentren, Flüchtlingsunterkünften und in Mädchen- und Frauen Gruppen.
Rituelle Gewalt
Es betrifft meistens Mädchen und Frauen, aber auch junge Männer.
Rituelle Gewalt ist die systematische Anwendung schwerer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in destruktiven Gruppierungen. Häufig dient eine Ideologie (z.B. Satanismus, Faschismus) als Sinngebung und Rechtfertigung der Gewalt und als erlerntes Werte- und Normensystem.
Beim Kindesmissbrauch, Misshandlungen und in der Prostitution werden Symbole verwendet, mit denen Kinder eingeschüchtert, kontrolliert, getäuscht und sadistisch sexuell ausgebeutet werden. Ebenso wird mit den Kindern Geld gemacht.
Sie verfolgen häufig faschistische oder satanistische Ideologien oder kooperieren mit Gruppen, die eine solche Ideologie verfolgen.
Einzeltäter*innen und sogenannte Psychopath*innen, die unter einer antisozialen Persönlichkeitsstörung leiden und satanische Symbole verwenden sind beispielsweise Serienmörder*innen, Vergewaltiger*innen oder Anhänger*innen von Satan oder schwarzer Magie. Misshandlungen dienen hierbei zum Erreichen der spirituellen Ziele.
Die Täter*innen sind Männer und Frauen und aus allen geographischen Bereichen. In den meisten Fällen werden sie bereits in die Kultur hineingeboren. Ihre Familien befinden sich meist seit Generationen in dem Kult. Häufig finden sich unter den Täter*innen auch sehr angesehene Bürger*innen in hohen Berufen, wie zum Beispiel Lehrer*innen, Anwält*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen, Ärzt*innen und auch Psychiater*innen.
Gewalt im Namen der Ehre
Gewalt im Namen der Ehre
Auch in Deutschland gibt es in der dritten, wie auch der vierten Migrantengeneration Gewalttaten, die „im Namen der Ehre“ begangen werden. Mit der Androhung oder Durchsetzung von Gewalt, soll eine angeblich verletzte Ehre geschützt oder wiederhergestellt werden. Die Familienmitglieder kontrollieren das Verhalten ihrer Frauen und Töchter. Die Angst darüber, das Ansehen der Familien in der Gemeinde und in ihren Clans zu verlieren, ist für viele Brüder, Väter und Ehemänner, die nach patriarchalischen Strukturen, Normen und Traditionen leben, das wichtigste in ihrem Leben. Die Ehre steht an erster Stelle.
Die Bandbreite solcher Gewaltformen reicht von subtilen Formen psychischer Gewalt, bis hin zu schwerer körperlicher und sexualisierter Gewalt. Zwangsverheiratungen und sogenannte Ehrenmorde sind extreme Ausprägungen dieser Gewalt.
Sich aus den gewalttätigen familiären Beziehungen zu befreien, ist für die Betroffenen oft sehr schwierig und birgt ein hohes Gefährdungspotential. Da die betroffene Person die Gefährdung in ihrer lebensbedrohlichen Situation unterschätzt, ist eine professionelle Beratung in diesem Zusammenhang für sie oder ihn erforderlich.
Um die richtigen Entscheidungen treffen zu können und Betroffene angemessen zu begleiten, benötigen alle Beteiligten ein hohes Maß an Sensibilität und Kenntnisse über soziokulturelle Hintergründe, rechtliche Möglichkeiten und konkrete Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere Klient*innen bei Bedarf zu behandelnden Ärzt*innen, Therapeut*innen und zu den unterschiedlichen Behörden von uns begleitet werden.
Wir bieten eine gute Vernetzung und die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Partner*innen und Anlaufstellen.
Weiterhin unterstützen wir bei der Wohnungssuche und der Integration in das neue Lebensumfeld.
Du kannst zu uns kommen, wenn…
Du von Vater, Bruder, Mutter, Freund oder Partner
geschlagen, misshandelt oder bedroht wirstDu sexuelle Gewalt erlebst oder erlebt hast
Du minderjährig verlobt oder verheiratet wirst
Du mit einem Mann oder einer Frau zwangsverheiratet
bist oder werden sollstDu von Ehrenmord bedroht bist
Du befürchten musst, dass Du in Deiner Heimat
zurückgelassen wirstDu in Deine Heimat verschleppt wurdest und wieder
nach Deutschland zurückkehren möchtestDu sexuell anders orientiert und dadurch Problemen
ausgesetzt bistDein Leben Dir wichtiger ist als die „Ehre“ der Familie
Du den Vorschriften oder religiösen und traditionellen
Normen Deiner Familie nicht folgen möchtest oder kannstDu den patriarchalischen Normen und Traditionen
entfliehen willst
Wir bieten Dir an…
per Mail , telefonisch oder persönlich mit uns
Kontakt aufzunehmenDich über Deine Rechte und Möglichkeiten zu
informierenmit uns gemeinsam zu versuchen Deine Situation
zu verbessernmit Deiner Familie zu sprechen und gemeinsam
Lösungsmöglichkeiten zu suchen, wenn es Dir
schwer fällt Deine Familie zu verlasseneine Zufluchtsstätte zu suchen, wenn es Dir nicht
mehr möglich ist, bei Deiner Familie zu lebenDich bei notwendigen Behördengängen zu
begleiten

Weitere Details in unserem Informationsflyer für Betroffene
Die Beratung kann in folgenden Sprachen stattfinden