Der HennaMond e.V. setzt sich für jene Mädchen, Frauen und junge Männer ein, die von fam. Gewalt, Zwangsheirat, Sexualisierter Gewalt, Genitalverstümmelung und Ehrenmord, bedroht oder betroffen sind.

Auf Anfrage der Frauenorganisationen des Paritätischen, wie die Regelungen in diesen außerordentlichen Zeiten bezüglich Wegweisungen, gem. §34a PolG NRW in Fällen häuslicher Gewalt greifen, haben wir uns an einen Tisch gesetzt und uns über unsere Erfahrungen hinsichtlich dieser Thematik ausgetauscht.

Definition §34a PolG NRW:

Gem. §34a  Abs. 1 S.1 PolG NRW kann die Polizei eine Person zur Abwehr einer von ihr ausgehenden gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer anderen Person aus einer Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt, sowie aus deren unmittelbaren Umgebung verweisen und ihr die Rückkehr in diesen Bereich untersagen. Die Wohnungsversweisung bezweckt die Bekämpfung häuslicher Gewalt […].

Auch aktuelle Auswertungen des BKA führen an, dass in den meisten Fällen häuslicher Gewalt die Männer diejenigen sind, die Gewalt in der Partnerschaft ausüben:

In der Regel wird die Gewalt bis zur äußersten Schmerzgrenze oder Todesängsten ausgehalten, bis Hilfe aufgesucht wird. Die Polizei wird zumeist erst hinzugezogen, wenn die Situation völlig eskaliert.

Seitdem die Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus verschärft wurden, haben die Beraterinnen des HennaMond e.V. keine Wegweisungen begleiten müssen. Ein überprüfbares Praxisbeispiel kann demnach nicht angeführt werden.

Im Zuge der Gespräche unter den Beraterinnen um Geschäftsführerin/Leitung Sonja Bläser, stellte sich jedoch heraus, dass das Thema auch unabhängig der derzeitigen Situation durch den Virus, näher ins Auge gefasst werden müsse, da die Betroffene, denen wir begegnen, die Wegweisungen nicht in Anspruch nehmen.

Betroffene haben Angst, dass die Täter sich den Wegweisungen wiedersetzen. Da die Polizei keine Wachschutzfunktion übernehmen kann, fühlen sich die Betroffenen, nach unseren Erfahrungen, nicht sicher und suchen Schutz in Zufluchtswohnungen oder Frauen-bzw. Schutzhäusern. Auch berichten Betroffene, dass die Polizei nicht ausreichend über die Wegweisung aufklärt.

Unsere Hilfesuchenden berichten, dass die Polizei ihnen nicht sensibel und aufmerksam zuhört.

Hier ein exemplarisches Beispiel aus unserer Praxis:

“Durch meinen Mann erlebe ich seit Jahren Gewalt. Meine Schwiegereltern setzen mich psychischer Gewalt aus. Immer wieder werde ich von meinen Ehemann vergewaltigt.

Ich habe den Mut gefasst und die Polizei angerufen. Als die Polizei bei uns ankam, hörten sie mir überhaupt nicht zu, waren unsensibel und unfreundlich, will meine deutsche Aussprache nicht gut ist. Mein Mann der in Deutschland aufgewachsen ist, kann allerdings sehr gut Deutch sprechen. Also wird nur mein Mann befragt und ich nicht.

Er erzählt seine Version, sodass die Polizeibeamten mir keinen Glauben mehr schenken. Mein Mann sagt, ich sei aggressiv  und würde mir selber Schaden zufügen. Warum stellt sich die Polizei auf die Seite des Täters und  glaubt mir nicht? Ich vermisse das Feingefühl gegenüber den Opfern, dieses fehlt. Ich wurde lediglich gefragt ob ich für ein paar Tage zu Verwandtschaft oder einer Freundin gehen könnte, da zurzeit in der Nähe kein Platz in einem Frauenhaus frei sei. Ich habe also den gemeinsamen Haushalt mit all meinen Habseligkeiten verlassen müssen.” – Melek  32